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Liebe Fischerfreunde,

über ihre Mitgliedschaft würden wir uns freuen.
Zunächst noch einige Informationen vorab:

        

  • Voraussetzung ist die Ablegung der jährlich stattfindenden Fischerprüfung
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeines sein
  • Aufnahme-Antrag ausgefüllt an die Vereinsführung zurück
  • Jedes Mitglied hat im Verein Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung ergeben
  • Bei der Aufnahme ist die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu zahlen
  • Die Mitgliedschaft begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Jahreserlaubnisscheine an den Vereinsgewässern
  • Jedes aktive Mitglied unter 63 Jahren ist grundsätzlich verpflichtet, jährlich 8 Arbeitsstunden für die Belange des Vereins an den Gewässern, den Geräten, Immobilien etc. zu leisten
  • Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand

 

Aufnahmegebühren:  

Vereinsaufnahme......................................€  200,00

Jahresbeitrag ...........................................€   30,00 

Jahreserlaubnisschein................................€  130,00

Gebühren für 2 Hege- und Königsfischen.......€   10,00

 

 

 

 

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